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Willkommen zu Interplein Versicherung, Thema Was leistet die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfallereignissen und nicht bei Krankheit. Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn Sie durch ein plötzliches, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Die Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalles verstirbt.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag einer unfallbedingten stationären Krankenhausbehandlung gezahlt.
Die Invaliditätsleistung wird in der Regel, je nach vertraglicher Vereinbarung als einmalige Kapitalleistung gezahlt. Wenn als Folge eines Unfalles Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder zum Teil dauernd beeinträchtigt wird, liegt eine Invalidität vor. Sie erhalten bei vollständiger Invalidität die volle, bei Teilinvalidität den dem Invaliditätsgrad entsprechenden Teil der Invaliditätssumme als Kapital ausgezahlt.
Die Unfallrente wird Ihnen in der vereinbarten Höhe bereits ab einem Invaliditätsgrad von mind. 50% monatlich ausgezahlt. Und das ein Leben lang.
Die Übergangsleistung in der individuell festgelegten Höhe wird erbracht, wenn nach Ablauf von drei bis sechs Monaten nach Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50 % besteht und diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
Weitere Leistungen wie zum Beispiel die Erstattung von Bergungskosten, von Kosten einer kosmetischen Operation oder von Kurkosten nach einem Unfall können ebenfalls vereinbart werden sind aber auch oftmals beitragsfrei mit eingeschlossen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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