Willkommen zu Interplein Versicherung, Thema Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherungen ist der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr Versicherer die Prämien erhöht. Bei einem Wechsel des Versicherers benötigt das Straßenverkehrsamt eine neue Deckungskarte, welche in der Regel von der Versicherungs-gesellschaft direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.