Sozialversicherung (Deutschland)
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Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine Zwangsversicherung; d.h. fur die meisten Arbeitnehmer besteht eine Versicherungspflicht.
Seit 1883 wurden schrittweise folgende Versicherungszweige aufgebaut:
- Krankenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Rentenversicherung (ursprunglich Invalidenversicherung),
- Arbeitslosenversicherung,
- Pflegeversicherung (seit 1995, der Krankenversicherung angegliedert).
- (zur historischen Entwicklung: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland.)
Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehoren neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Pravention und Rehabilitation.
Die etwa 550 Trager (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsanstalten, Bundesknappschaft u.a.) sind als offentlich-rechtliche Korperschaften organisiert. Sie werden durch die von Arbeitgebern und Versicherten gewahlten Selbstverwaltungsorgane gesteuert, unterliegen aber auch einer staatlichen Aufsicht.
Finanziert wird die Sozialversicherung zum uberwiegenden Teil aus Beitragen, in einigen Zweigen auch aus Steuermitteln. Die Beitrage sind am Einkommen orientiert. Die Leistungen werden zum Teil unabhangig von der Beitragshohe gewahrt (Solidaritatsprinzip).
Insgesamt machen die Sozialversicherungsbeitrage heute bis zu ca. 46% des Bruttoeinkommens aus (der Anteil ist geringer bei Einkommen, die uber den Beitragsbemessungsgrenzen liegen). Sie werden (mit einigen Ausnahmen) 'paritatisch', also jeweils zur Halfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Besonders von den Arbeitgebern wird diese Regelung zunehmend in Frage gestellt. Sie argumentieren, die hohen Lohnnebenkosten beschleunigten den Arbeitsplatzabbau und die Zunahme von Schwarzarbeit. Dies wurde die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung noch verscharfen (siehe hierzu auch Agenda 2010, Rentenproblem, Sozialabbau, Uberalterung).
Seit einigen Jahren wird daher erwogen, die Sozialversicherung auf eine andere finanzielle Basis zu stellen (im Bereich der Krankenversicherung durch eine Burgerversicherung oder Kopfpauschale). Andere Konzepte sehen eine Umsteuerung auf private Versicherungen vor. In einzelnen Zweigen der Sozialversicherung wurde bereits ein Abbau der Leistungen eingeleitet.
Siehe auch
- Agrarsozialrecht
- Kunstlersozialversicherung
- Lohnnebenkosten
- Sozialpolitik
- Sozialrecht
- Sozialstaat
- Sozialwahl
Weblinks
- http://www.deutsche-sozialversicherung.de Soziale Sicherheit in Deutschland - Website der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung
- Organisation und Selbstverwaltung der Sozialversicherung in Deutschland (http://www.bmgs.bund.de/downloads/u_soz_r_02OrganisationSelbstverwaltung.pdf) (PDF-Datei, 87 KByte)
- Online-Lernangebot zur deutschen Sozialversicherung (http://www.erziehung.uni-giessen.de/studis/Robert/Int_Lern.html)
- http://www.sozialversicherungs-office.de Internetportal der Haufe Mediengruppe zum Thema Sozialversicherung
Kategorie:Sozialstaat
Kategorie:Deutschland
  
 
 
 
 
 
 
 
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