Pflegeversicherung (Deutschland)
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Die Pflegeversicherung wurde 1995 als so genannte 'funfte Saule' der Sozialversicherung in Deutschland eingefuhrt (Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedurftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG). Die Trager der Pflegeversicherung sind nach SGB XI § 46 die Pflegekassen, die in der Regel den Krankenkassen angegliedert sind. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen wurden in die soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgenommen. Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung wurden Mitglieder der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz fur nahezu die gesamte Bevolkerung eingefuhrt.
Table of contents |
1 Leistungen 2 Beitrage 3 Aktuelle Veranderungen / Diskussionsstand 4 Siehe auch: 5 Weblinks |
Leistungen
Seit 1. April 1995 werden Leistungen fur die hausliche Pflege ubernommen, seit 1. Juli 1996 auch fur die stationare Pflege. Sie sind nach dem Grad der Pflegebedurftigkeit gestaffelt. Als pflegerische Leistungen gelten Hilfe bei der Korperpflege, der Ernahrung und der Mobilitat sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Andere wichtige Bedurfnisse wie die Unterstutzung in sozialen Bereichen des Lebens, die Bewaltigung von Krisen und Vereinsamung, der Umgang mit Sterben und Tod oder nahezu die gesamte Betreuung von Menschen, die an Demenz (Altersverwirrtheit) leiden, sind ausgeklammert. Leistungen der sog. Behandlungspflege fallen in den Finanzierungsbereich der Krankenkassen.
Pflegebedurftige wenden sich an die Krankenversicherung, die zustandig fur die Pflegeversicherung ist. Von dort wird ein Arzt (Medizinischer Dienst) beauftragt, der die Pflegebedurftigkeit feststellt und die Pflegestufe bestimmt. Sie richtet sich ausschliesslich an den zeitlichen Anforderungen fur die Pflege aus.
Die Pflegestufen sind:
- I - erhebliche Pflegebedurftigkeit, d.h. mindestens 90 min. pro Tag,
- II - schwere Pflegebedurftigkeit, d.h. mindestens 180 min pro Tag, und
- III - schwerste Pflegebedurftigkeit, d.h. mindestens 270 min pro Tag.
Hieraus lasst sich ersehen, dass geringe oder mittlere Pflegebedurftigkeit zu keinem Leistungsanspruch fuhrt.
In Stufe I zahlt die Pflegekasse 384 € fur ambulante, 1023 € fur stationare Pflege.
In Stufe II sind es 921 beziehungsweise 1279 €.
In der hochsten Pflegestufe III zahlt die Versicherung 1432 € im Monat (in Hartefallen bis 1917 €), gleichgultig, ob die Patienten zu Hause oder im Heim betreut werden.
Die genannten Hochstbetrage gelten fur die Inanspruchnahme von Sachleistungen. Alternativ werden fur die ambulante Pflege auch Geldleistungen gewahrt: in Stufe I bis zu 204 € 'Pflegegeld', in Stufe II bis zu 408 €, in Stufe III bis zu 664 €. Am beliebtesten ist die Kombinationsleistung, bei der Kosten fur Pflegedienstleistungen abgerechnet werden und der nicht verbrauchte Anteil an der Hochstleistung als Geldleistung geltend gemacht wird.
Zur Zeit entscheiden sich etwa zwei Drittel der mehr als zwei Millionen Pflegebedurftigen fur die hausliche Pflege. Dabei werden im Bedarfsfall auch die Kosten fur eine Ersatzpflegekraft bis zu 4 Wochen im Wert bis 1.400,- € pro Jahr und fur Pflegehilfsmittel bis 30,- € monatlich ubernommen. Technische Hilfsmittel konnen leihweise zur Verfugung gestellt oder zu 100% erstattet werden. Fur die Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Hebegerate) konnen bis zu 2.500,- € je Massnahme bewilligt werden. Schliesslich werden fur die Pflegeperson Beitrage zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung ubernommen.
Beitrage
Fur die gesetzlich Versicherten betragt der Beitragssatz derzeit 1,7 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts. Familienangehorige sind beitragsfrei mitversichert, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Die Beitrage werden (ausser in Sachsen) je zur Halfte von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen (in den ubrigen Bundeslandern wurde als Ausgleich fur die Belastung der Arbeitgeber der Buss- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft). Seit dem 1. April 2004 mussen Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Beitrage aus der Rente alleine tragen.
| Personengruppe | Beitragssatz | |
|---|---|---|
| Person | Arbeitgeber | |
| Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen | 1.35 % | 0.35 % |
| Arbeitnehmer im restlichen Bundesgebiet | 0.85 % | 0.85 % |
| kinderlose Arbeitnehmer uber 23 Jahre im restlichen Bundesgebiet | 1.1 % | 0.85 % |
| Familienversicherter | 0.00 % | 0.00 % |
| Rentner | 1.70 % | 0.00 % |
- Erklartes Ziel der Bundesregierung ist es, den Beitragssatz bis 2015 stabil zu halten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass bis spatestens 2004 die Kindererziehung berucksichtigt wird. Am 26. November 2004 beschloss der Bundestag mit der Kanzlermehrheit, dass ab Januar 2005 der Pflegebeitrag fur Kinderlose steigt. Fur sie erhoht sich der Beitrag um 0,25 % auf 1,1 %. Die Regelung gilt fur Versicherte ab 23 Jahre. Geburtsjahrgange vor 1940, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II sind von der hoheren Zahlung ausgenommen.
Wegen der demografischen Veranderungen einerseits und der vor allem durch Massenarbeitslosigkeit bedingten Einnahmeausfalle andererseits ist aber schon die Finanzierung der jetzigen Leistungen langfristig nicht gesichert. 2003 trat ein Defizit von rund 700 Millionen Euro auf, so dass die Rucklagen bis spatestens 2006/2007 aufgezehrt sein werden. Daruber hinaus erfordern die Verlagerung hin zu mehr professioneller Pflege im ambulanten Bereich, zu mehr stationarer Pflege und die absehbar notwendige Ausweitung der Leistungen (z.B. fur Demenzkranke) weitere finanzielle Mittel.
Fur die Mitglieder der privaten Pflegepflichtversicherung gelten altersabhangige Beitrage. Die Beitragsregelungen fur Familienangehorige, fur privatversicherte Rentner, fur Selbstandige, etc. sind komplex (siehe Weblinks). Die privaten Pflegeversicherungen arbeiten auf der Basis des Anwartschaftsdeckungsverfahrens, d.h. es mussen Altersruckstellungen gebildet werden. Die Leistungen sind denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig. An die Stelle der Sachleistungen tritt jedoch die Kostenerstattung.
Aktuelle Veranderungen / Diskussionsstand
Stand 01-2005:
Zur Entlastung von Eltern bei der Einzahlung in die Pflegeversicherung zur Honorierung ihrer mit der Erziehung der Kinder aufgenommenen gesellschaftlichen Verantwortung wird ein Kinderbonus diskutiert.
Danach mussen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung ab 2005 einen um 0,25 % hoheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie uber 23 Jahre alt, aber nicht vor dem 1. Januar 1940 geboren sind. Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85 % kunftig einen Beitrag in Hohe von 1,1 % ihres Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil in Hohe von 0,85 % bleibt unverandert!!!
Stand 01-2005 Ende
Siehe auch:
Hilfsmittelverzeichnis der GKV zu Pflegehilfsmitteln.
Weblinks
- SGB 11 § 46 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_11/__46.html)
- Merkblatt zu Pflegeversicherungen und privaten Pflegezusatzversicherungen (http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/MBhtml/PFLEGEV.shtml)
- Beitrage und Leistungen in der Pflegepflichtversicherung (SPV und PPV) (http://www.aspect-online.de/prodinfo/abc_kv/pflegepflichtvers.htm)
- Details zur Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) (http://www.medicproof.de/ww/de/pub/informationen/pflegeversicherung/private_pflegepflichtversicher.cfm)
- Regierung dementiert Milliardenminus in der Pflegeversicherung (5. Juli 2004) (http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=16830)
- Karlheinz Bayer: Pflegeversicherung: Rezepte zur Genesung. Erfahrungen zehn Jahre nach dem Start. (http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=42779)
- Dr. Ralph Skuban: Bucher zur Pflegesicherung in Deutschland und Europa (http://pflegeversicherungsgesetz.de)
- Beitrage und Geschichte (http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Pflegeversicherung-Beitraege.html)
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